Informationen zur Obligatorischen Bundesübung für Schiesspflichtige
Die Schiesspflicht muss jeweils bis zum 31. August des betreffenden Jahres erfüllt werden.
Sie werden durch unsere Schützenmeister betreut, wir bringen auch schwächere Schützen dazu das Programm bestehen zu können.
Das Programm gilt mit mindestens 42 Punkten und nicht mehr als 3 Nullern bestanden. Sollte das nicht erreicht werden, kann das Programm mit Kaufmunition im selben Verein zweimal wiederholt werden.
Es lohnt sich daher wenn Sie beim ersten Schiesstag und nicht auf den letzten Drücker vorbeikommen.
Der Schütze muss sich ausweisen können und die Nummer auf der Waffe muss mit dem Dienstbüchlein übereinstimmen. Es muss mit der persönlichen Waffe geschossen werden.
Mitbringen:
- Aufgebot
- Militärischer Leistungsausweis
- Dienstbüchlein
- Persönliche Waffe
- ID oder Pass
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom SaD